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Presse-Mitteilungen rund um das Thema
Pflege und Pflege von Angehörigen
 
                                   Sonnenuntergang über Essen
 
 
 
 
 
Koalition streitet um die Rente mit 60
 
VON EVA QUADBECK
 
In der schwarz-gelben Koalition ist ein Kampf um die Rentenpolitik ausgebrochen. Die FDP fordert, dass Arbeitnehmer künftig bereits mit 60 in Rente gehen können, zugleich sollen sie aber unbegrenzt hinzuverdienen dürfen. Wer nach dem Modell der Liberalen bereits mit 60 in den Ruhestand treten möchte, muss sich dies aber leisten können: Er muss kräftige Abschläge bei der Rente hinnehmen und darf dennoch nicht auf Sozialhilfe angewiesen sein. "Mit dem Angebot, freiwillig länger zu arbeiten, wollen wir die Lebensarbeitszeit verlängern", sagte der FDP-Rentenexperte Heinrich Kolb unserer Zeitung. Er sieht auch Vorteile für die Sozialkassen: Die erwerbstätigen Ruheständler würden je nach Verdienst weiterhin in die Rentenkasse einzahlen. Als Vorbild nennt Kolb die skandinavischen Länder, wo das Modell, freiwillig länger zu arbeiten, gut funktioniere.
Die Union reagierte verärgert auf den Vorstoß des neuen Koalitionspartners. "Bei diesem Modell werden die Abschläge von der Rente so hoch sein, dass sich dies ein normaler Arbeitnehmer nicht leisten kann", sagte der CDU-Renten-Experte Peter Weiß unserer Zeitung. "Dieses Modell wäre nur für wenige Gutverdiener attraktiv", betonte Weiß und kritisierte den Koalitionspartner: "Es ist müßig, jeden Tag einen Teil aus dem Wahlprogramm als öffentliche Forderung zu formulieren." Auch der Sozialexperte der CSU, Max Straubinger, wies den Vorstoß der Liberalen zurück: "Ich empfinde den Vorschlag als unsozial." Straubinger signalisierte allerdings Bereitschaft, die bereits bestehende Möglichkeit zu vereinfachen, eine Teilrente zu beziehen. Auch neue Hinzuverdienst-Grenzen für Rentner kann sich Straubinger vorstellen – allerdings will er sie nicht aufheben. "Wer in Rente ist, sollte nicht die Arbeitsplätze blockieren", sagte Straubinger.
Die Liberalen machen auch beim Thema Pflegereform Druck. "Ich bin dafür, die Reform der Pflegeversicherung möglichst zügig umzusetzen. Es wäre schön, wenn wir schon 2010 zum Abschluss kämen", sagte der FDP-Pflegeexperte Heinz Lanfermann unserer Zeitung. Dem Koalitionsvertrag zufolge ist geplant, eine individuelle, kapitalgedeckte Säule aufzubauen. Alle gesetzlich Versicherten sollen dazu verpflichtend herangezogen werden. "Die Rücklagen müssen ähnlich gesichert sein wie die der privaten Kranken- und Pflegeversicherung", betonte Lanfermann. "Das heißt, sie gehören den Versicherten, bleiben aber für den Fall, dass sie nicht in Anspruch genommen werden, im Topf der Versicherung."
Der Liberale Lanfermann forderte für die Pflege ein Prämienmodell. "Es wäre sinnvoll, die kapitalgedeckte Säule der Pflegeversicherung über eine kleine Prämie pro Versichertem aufzubauen." Die Höhe der Prämie konnte Lanfermann zwar nicht beziffern, betonte aber, die bisher vorgestellten Modelle seien von monatlich einstelligen Euro-Beträgen ausgegangen. Wer nicht in der Lage ist, diese Prämie zu bezahlen, soll nach Ansicht Lanfermanns einen Sozialausgleich erhalten, ähnlich wie dies auch für die gesetzliche Krankenversicherung geplant ist.
Noch offen ist die Frage, ab welchem Altersjahrgang Prämien für die Pflegeversicherung gezahlt werden sollen. Ältere sollen möglicherweise verschont werden. Lanfermann sagte: "Der Aufbau einer kapitalgedeckten Vorsorge macht bei älteren Personen, zum Beispiel bei Rentnern, wenig Sinn."
 
Quelle: Rheinische Post
 
 
Bessere Anerkennung der Arbeit pflegender Angehöriger
 
Die Diakonie fordert ein flächendeckendes Angebot zur Unterstützung pflegender Angehöriger
 
 
Die Pflege eines Angehörigen darf nicht dazu führen, dass Pflegende aufgrund von Überlastung sozial isoliert werden, überlastet sind, erkranken und von finanzieller und sozialer Armut bedroht sind. Insbesondere zur Urlaubszeit trifft dies viele Menschen, weil sie sich keine Auszeit nehmen können.
Anlässlich ihrer Aktion WEIL WIR ES WERT SIND  fordert die Diakonie: Pflegende Angehörige müssen flächendeckend ein Netzwerk an unterstützenden und entlastenden Angeboten wie Beratung und Pflegekurse erhalten, Zugang zu präventiven und rehabilitierenden Maßnahmen bekommen und sozial abgesichert werden.
Mehr als zwei Drittel aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland werden zu Hause versorgt. Für pflegende Angehörige bedeutet das ein Full-Time-Job. Rund um die Uhr, sieben Tage die Woche tragen sie die Verantwortung für den anderen. Viele Wissen nicht über mögliche Entlastungsangebote Bescheid. Nur wenige gönnen sich dabei selbst eine Auszeit zum Krafttanken. „Pflegende Angehörige fühlen sich mit ihrer kräftezehrenden und belastenden Aufgabe oft allein gelassen“, erklärt Klaus-Dieter Kottnik, Präsident des Diakonischen Werks der EKD. „Wir müssen die Arbeit und das Engagement der Angehörigen stärker anerkennen und unterstützend zur Seite stehen. Gerade hinsichtlich des demografischen Wandels sind wir in Zukunft stärker denn je auf die Unterstützung der Angehörigen angewiesen.“
Vor diesem Hintergrund hat der evangelische Wohlfahrtsverband im Rahmen seiner Aktion WEIL WIR ES WERT SIND einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, dessen Umsetzung dazu beitragen soll, pflegende Angehörige zu begleiten und zu entlasten. Die Diakonie fordert: 
 
  • weitere unterstützende Angebote für pflegende Angehörige sollen flächendeckend ausgebaut werden. Hierzu zählen , Pflegekurse und individuelle Anleitungen und Schulungen in der Häuslichkeit sowie Gesprächskreise  Pflegenotruftelefone , wohnortnaher niederschwellige Unterstützungsangebote
  • pflegende Angehörige sollen einen eigenständigen Anspruch auf Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen aufgrund ihrer informelle Pflegetätigkeit erhalten, um Krisensituationen und eigene Erkrankungen zu vermeiden. Der Anspruch auf ambulante und stationäre Leistungen ist im Krankenversicherungsrecht verankert werden
  • eine Verbesserung der Alterssicherung für pflegende Angehörige. Die Beitragshöhe zur Rentenversicherung muss zukünftig unabhängig von der jeweiligen Pflegestufe des pflegebedürftigen Menschen erfolgen und die Rentenversicherungsbeiträge sind deutlich anzuheben, damit pflegebedingte Berufsunterbrechungen langfristig nicht zu einem Risikofaktor für Armut im Alter werden.
  • Nachbesserungsbedarf beim Pflegezeitgesetz. Die Einführung einer Lohnfortzahlung bei der kurzfristigen Freistellung analog zum Krankengeld bei Erkrankung des Kindes, ein Anspruch auf Lohnersatzleistungen bei Inspruchnahme der Pflegezeit, die Aufhebung der Kleinbetriebsklausel von mehr als 15 Beschäftigten bei der Pflegezeit, da die Pflegezeit unabhängig von der Betriebsgröße gewährt werden muss und die Einbeziehung von Angehörigen sterbender Menschen ohne Pflegestufe
  • den Aufbau und Ausbau einer unabhängige Pflegeberatung, die die Situation der pflegenden Angehörigen und der Menschen mit Pflegebedarf berücksichtigt und qualifizierte Informationen über vorhandene Angebote, Ansprüche und Leistungen machen kann, unabhängig von Kostenträgererwägungen 
  • den Ausbau und die Weiterentwicklung eines Systems von vernetzten wohnortnahen Angeboten, das die Hilfe und Pflege durch die Familien und individuellen Netzwerke stützt wie niederschwellige Dienste, Tagespflege, Urlaubspflege, Kurzzeitpflege und ambulante Pflegediensten.
„Uns ist es ein großes Anliegen durch qualifizierte Pflegeberater pflegende Angehörige und pflegebedürftige Menschen zu unterstützen“ betont Diakonie-Präsident Kottnik. Bundesweit werden zur Stärkung der Beratungskompetenz in den Diakoniestationen in sechs Regionen Pflegefachkräfte zum Pflegeberater/zur Pflegeberaterin (Diakonie) weitergebildet.
Diakonie-Präsident Kottnik macht deutlich: „Es muss uns jetzt gelingen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine gute Pflege zu schaffen, die auch den pflegenden Angehörigen die notwendige Wertschätzung entgegenbringt. Nur so werden wir dem zukünftigen Bedarf gerecht werden können.“ Ziel der Diakonie ist es, ihre Forderungen zum Thema der Koalitionsverhandlungen zu machen. Der Wert der Pflege soll anerkannt werden – ideell und finanziell.
Mit der Unterschriftenaktion WEIL WIR ES WERT SIND macht das Diakonische Werk der EKD gemeinsam mit dem Deutschen Evangelischen Verband für Altenarbeit und Pflege und dem Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz die Politik auf die schwierige Situation in der Pflegebranche aufmerksam.
Pflegekräfte, Pflegebedürftige und Angehörige setzen sich gleichermaßen für eine ideelle und finanzielle Anerkennung der Pflege ein. Sie fordern verlässliche Rahmenbedingungen und die Anpassung der Sozialgesetzgebung, damit gute Pflege Zukunft hat.
 
Mehr Informationen unter www.weil-wir-es-wert-sind.de
 
Pressekontakt
Annett Apelt
Pressebüro WEIL WIR ES WERT SIND
c/o DFC Deutsche Fundraising Company GmbH
Telefon:  030-297724-17
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
München (ots) –
 
 
Seit gut einem Jahr ist die Pflegereform in Kraft. Die Reform fördert vor allem die häusliche Pflege.
Vielen Versicherten, deren Angehörige Pflegetätigkeiten übernehmen, steht Geld für
diese Hilfe zu.
Aber Vorsicht - Fallstricke behindern die Ansprüche. "Rund ein Drittel aller Anträge auf
Pflegeleistungen wird von den Pflegekassen abgelehnt", sagt Rechtsanwältin Christina Manthey, Autorin des Beck kompakt Ratgebers "Die neue Pflegeversicherung"
 (Verlag C.H.Beck).
Die Juristin erklärt, worauf zu achten ist...
 
"Damit die Pflegeversicherung zahlt, muss der Pflegebedürftige nachweisen, dass er täglich mindestens
 46 Minuten Hilfe für seine Grundpflege benötigt", erläutert Christina Manthey.
"Nicht viel, denken die meisten.
Gerechnet wird aber in so genannten Zeitkorridoren." Und die gehen oft an der Realität vorbei: 1-2 Minuten fürs Aufstehen oder Zubettgehen, 4-6 Minuten fürs Entkleiden, maximal 10 Minuten für die Oberkörperwäsche.
Die Autorin: "Wer mit pflegebedürftigen Menschen zusammenlebt, weiß, dass
diese Zeiten sehr knapp bemessen sind."
 
Nicht nur das. Nimmt der Angehörige die Mahlzeiten gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen ein, um ihm Gesellschaft zu leisten, gilt das als häusliches
Miteinander - und zählt nicht mehr zur Grundpflege.
Zerkleinern Sie ihm die Nahrung und achten Sie darauf, dass er sich nicht verschluckt",
rät die Fachanwältin für Medizinrecht und Sozialrecht.
 
Muss der Pflegebedürftige regelmäßig zum Arzt, wird die Begleitung nur als Grundpflege angerechnet, wenn der Angehörige die ganze Zeit bei ihm bleibt. Erledigt dieser während der Warte- und Behandlungszeit die Wocheneinkäufe, akzeptiert die Pflegekasse den Zeitaufwand für den Arztbesuch nicht.
 
Macht der Angehörige schon mal das Bett, und räumt auf, während sich der Pflegebedürftige ankleidet, gilt der Zeitaufwand nicht als Hilfe beim Ankleiden und wird ebenfalls nicht zur Grundpflege gerechnet.
Die Zeit kann nur bei der hauswirtschaftlichen Versorgung berücksichtigt werden, die zusätzlich mindestens 45 Minuten täglich umfassen muss.
 
"Menschlichkeit und Organisationsgeschick bei der Pflege eines Angehörigen führen leider immer wieder zu Streichungen bei der finanziellen Unterstützung durch die Pflegeversicherung", beklagt Anwältin Manthey. aber auch finanziellen Folgen vertraut zu machen, um die vorgesehenen Zuschüsse hinterher auch zu bekommen.
 
In ihrem Ratgeber zeigt Christina Manthey anhand zahlreicher Beispiele, Checklisten und Musterschreiben, welche Rechte dem Pflegeversicherten und seinen Angehörigen zustehen und wie sie sich durchsetzen lassen.
 
Ausschließlich folgende Verrichtungen erkennt die Pflegekasse als Grundpflege an:
 
- im Bereich Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- und
Blasenentleerung - im Bereich der Ernährung: mundgerechtes Zubereiten, Aufnahme der Nahrung - im Bereich
der Mobilität: Aufstehen und Zubettgehen, An- und Entkleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und
Wiederaufsuchen der Wohnung.
 
Christina Manthey, Die neue Pflegeversicherung, Reihe Beck kompakt,
Verlag C.H.Beck 2009, ISBN 978-3-406-58563-0, 6,80 Euro
 
Originaltext: Verlag C.H.Beck Digitale Pressemappe:
http://www.presseportal.de/pm/34486 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_34486.rss2
 
Pressekontakt: Verlag C.H.Beck oHG Karen Geerke Tel. (089) 381 89-512 Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Karen.Geerke@beck.de Internet: www.presse.beck.de
 
© 2009 news aktuell
 
 
 
 
 
 
WAZ
 
Der neue Seniorenwegweiser ist erschienen
 23.07.2009,
 
Katrin Walger-Stolle ,
 
Gladbeck.
Die Broschüre informiert über alle Aktivitäten für und mit älteren Menschen in der Stadt. Wohnen im Alter, Pflege, Demenz sowie die Arbeit der Seniorenberatung sind unter anderem Thema.
 
Von A wie Altenaktivitäten bis W wie Wohnraumanpassungsberatung:
Der neue „Seniorenwegweiser” der Stadt Gladbeck ist erschienen. Wer sich über die Seniorenarbeit, über Beratungsangebote, Aktivitäten und Pflegeangebote informieren möchte, der hat mit dem Seniorenwegweiser ein kompetentes Nachschlagewerk in den Händen. Es ist die elfte Auflage der Broschüre. „Und auch der neue Wegweiser ist so topaktuell, wie ein gedrucktes Werk nur sein kann”, sagt Bodo Dehmel von der Seniorenberatung.
Sein Team mit Helga Weiland an der Spitze hat alle Daten des Heftes in mühevoller Recherchearbeit aktualisiert, Adressen überprüft und neue Themen, Tipps und Anlaufstellen aufgenommen. Das Heft, das weiß Dehmel aus langjähriger Erfahrung, wird nicht nur von älteren Menschen genutzt. „Auch Kinder, Enkel und Menschen, die sich in der Seniorenarbeit engagieren wissen den Wegweiser zu schätzen”, freut sich der Mann von der Seniorenberatung.
Die Arbeit für und mit Senioren, sie hat sich im Laufe der Jahre stets verändert. Neue Themen, medizinische Entwicklungen und nicht zuletzt auch immer aktivere Senioren, die genau wissen, was sie vom Leben wollen.
Die Broschüre zeigt auf mit welchen Projekten die Stadt auf die neue Generation der Alten eingeht. So gibt's beispielsweise die „Partizipation im Alter”, gefördert vom NRW-Familienministerium. Hier können Senioren sich in ihren Stadtteilen engagieren und mitreden, wenn es um die Verbesserung ihrer Lebensqualität geht. Oder das „Seelernetz”, eine Möglichkeit für die ältere Generation Netzwerke aufzubauen und voneinander zu lernen.
Wer sich über diese Projekte informieren oder sogar mitmachen möchte, findet wichtige Infos im neuen Wegweiser. Aufnahme fanden natürlich auch alle Auswirkungen der Pflegereform von 2008. Ein immens wichtiges Themenfeld, wie Dehmel betont. „Wenn man sich durch die Broschüre vorinformiert, weiß man dann im Beratungsgespräch genau, wonach man fragen muss.” Ein weiteres Thema von großer Bedeutung: Dememz. Die Menschen werden immer älter und deshalb gibt es auch immer mehr demente Senioren. „Man weiß mittlerweile, dass Demenzerkrankungen massiv bei über 80-Jährigen auftreten”, erklärt Bodo Dehmel. Und diese Krankheit verändere das ganze Leben.
Wie Angehörige damit umgehen können, was den Betroffenen hilft: Im Seniorenwegweiser ist diesem Thema dementsprechend viel Raum gewidmet. Unter der Rubrik „Hilfe und Pflege” finden sich zudem ganz neue Informationen über den Gesprächskreise für pflegende Angehörige und auch für Angehörige von demenzkranken Menschen. Dort können Familien mit anderen Betroffenen über die heimische Situation reden, sich austauschen und auch Informationen über weitere Gruppen erhalten. Der nächste Gesprächskreis vom Caritasverband Gladbeck startet beispielsweise im August diesen Jahres. Ab nächster Woche liegt der Seniorenwegweiser in vielen öffentlichen Gebäuden aus.
 
 
Kommt wie gerufen“ –
Kostenlose Patientenberatung unter 0800 - 0117722
 
Unter dem Motto „Kommt wie gerufen“ haben Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt und die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel heute das Startsignal zum neuen kostenlosen Beratungstelefon der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) gegeben. Anlässlich des neuen gebührenfreien Angebotes können sich interessierte Passanten bis zum 6. Februar während einer Tour durch Berlin in einem von zwei Velotaxis über die UPD informieren.
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Auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung Helga Kühn-Mengel ist von der Notwendigkeit der Patientenberatung überzeugt:
Hilfesuchende können sich nicht nur telefonisch, sondern vielerorts auch persönlich beraten lassen. Zwischen Kiel und München gibt es ein bundesweites Netz von 22 regionalen Beratungsstellen. In den zwei Jahren des Bestehens der UPD haben sich mehr als 100.000 Menschen Rat geholt. Für alle Patientinnen und Patienten übernimmt die UPD eine Lotsenfunktion im Gesundheitswesen.
Das bundesweit gebührenfreie Beratungstelefon der „Unabhängigen Patientenberatung Deutschland“ ist von
 
Montag bis Freitag, 10 bis 18 Uhr,
zu erreichen unter 0800 - 0117722
 
 
 
 
Pflegende Angehörige
 
 
Viele pflegebedürftige Menschen haben den Wunsch, in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden und viele Angehörige möchten sich auch um ihre pflegebedürftigen Verwandten kümmern. Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Leistungen, Hilfestellungen und Absicherungen, um den pflegenden Angehörigen die Pflege zu Hause zu erleichtern.
Soziale Absicherung von Pflegenden - Rentenanspruch
Wenn Sie eine Angehörige oder einen Angehörigen für mindestens 14 Stunden in der Woche pflegen, gelten Sie als Pflegeperson im Sinne der Pflegeversicherung. Sind Sie nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig, zahlt die Pflegeversicherung für Sie Beiträge zur Rentenversicherung. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit und dem Umfang der Pflegetätigkeit.
 
In der gesetzlichen Rentenversicherung werden die nicht erwerbsmäßigen Pflegepersonen so gestellt, als würden sie ein Arbeitsentgelt in Höhe von zwischen 26 Prozent und 80 Prozent der Bezugsgröße beziehen, je nach Pflegestufe des Pflegebedürftigen und zeitlichem Umfang der Pflegetätigkeit. Damit ist eine Pflegeperson, die eine Pflegebedürftige oder einen Pflegebedürftigen der Pflegestufe III mindestens 28 Stunden in der Woche pflegt, nach derzeitigen Werten in etwa auf der Basis von 80 Prozent des aktuellen Durchschnittsentgelts der gesetzlich Rentenversicherten abgesichert.
Durchschnittlich ergibt ein Jahr Pflegetätigkeit einen monatlichen Rentenanspruch zwischen 6,94 Euro und 20,83 Euro (alte Bundesländer) und zwischen 6,10 Euro und 18,30 Euro (neue Bundesländer).
 
 
Unfallversicherung
Wenn Sie einen nahe stehenden Menschen pflegen, sind sie während der Pflegetätigkeiten und bei allen Tätigkeiten und Wegen, die mit der Pflege zusammenhängen, gesetzlich unfallversichert.
 
 
Arbeitslosenversicherung
Sie können freiwillig Mitglied in der Arbeitslosenversicherung bleiben, wenn Sie sich um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Dazu müssen Sie einen Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit stellen, dass sie sich freiwillig versichern möchten. Voraussetzung dafür ist, dass sie in den 24 Monaten vor Aufnahme der Pflegetätigkeit bereits 12 Monate lang Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt oder Arbeitslosengeld bezogen haben unmittelbar vor Aufnahme der Pflegetätigkeit in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden oder Arbeitslosengeld bezogen haben und nicht anderweitig versicherungspflichtig zur Arbeitslosenversicherung sind. Der Beitrag zur freiwilligen Weiterversicherung ist allein von der Pflegeperson zu tragen.
 
 
 Pflegekurse für Angehörige
Wenn Sie eine Angehörige oder einen Angehörigen pflegen oder sich ehrenamtlich um Pflegebedürftige kümmern, können Sie an einem Pflegekurs Ihrer Pflegekasse teilnehmen. Diese Kurse werden zum Teil in Zusammenarbeit mit Verbänden der freien Wohlfahrtspflege, mit Volkshochschulen, der Nachbarschaftshilfe oder Bildungsvereinen angeboten. Diese Kurse bieten praktische Anleitung und Informationen, aber auch Beratung und Unterstützung zu vielen verschiedenen Themen.
Außerdem bieten diese Kurse pflegenden Angehörigen die Möglichkeit, sich mit anderen auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.
 
 
Wohnungsanpassung im Pflegefall
Die Pflegekasse zahlt unabhängig von der Pflegestufe auf Antrag bis zu 2.557 Euro als Zuschuss für Anpassungsmaßnahmen, die die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen, erleichtern oder eine möglichst selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederherstellen. Ziel solcher Maßnahmen ist es insbesondere, eine Überforderung der Pflegekraft zu verhindern. Bei der Bemessung des Zuschusses wird ein Eigenanteil erhoben, der sich nach dem Einkommen der oder des Pflegebedürftigen richtet.
 
 
Bezuschusste Maßnahmen
Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss zu verschiedenen Maßnahmen der Wohnungsanpassung. Einen Zuschuss gibt es für Maßnahmen, die mit wesentlichen Eingriffen in die Bausubstanz verbunden sein können, wie zum Beispiel Türverbreiterungen, fest installierte Rampen und Treppenlifter, aber auch für den pflegegerechten Umbau des Badezimmers. Außerdem wird der Ein- und Umbau von Mobiliar, das entsprechend den Erfordernissen der Pflegesituation individuell hergestellt oder umgebaut werden muss, unterstützt.
Einen Zuschuss zur Wohnungsanpassung kann auch ein zweites Mal gewährt werden, wenn die Pflegesituation sich so verändert hat, dass erneute Maßnahmen nötig werden.
 
 
 
 
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